Die Krankmeldung muss vor Schulbeginn erfolgen. Die Klassenleitung wird dann entsprechend darüber
informiert.
Die schriftlichen Entschuldigungen müssen selbstverständlich weiterhin bei den Klassenlehrer*innen bzw. bei den
Beratungslehrer*innen der S II abgegeben werden.
Bitte denken Sie daran, dass an Krankheitstagen unmittelbar vor und nach den Schulferien, die Vorlage eines
ärztlichen Attests notwendig ist.